Noch Fragen?

Wir liefern dir die Antworten!

Du hast eine Frage, die noch nicht in unseren FAQs beantwortet wurde? Schreib uns über das Kontaktformular!

Allgemeines

Nein. Über den Pflegegrad und die beantragten Leistungen entscheidet ausschließlich die zuständige Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegeversicherung. Wir  unterstützen bei der Erfassung, Vorbereitung und Übermittlung des Antrags.

Nein. Eine Bewilligung kann nicht garantiert werden. Die Entscheidung hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, der individuellen Pflegesituation, der Begutachtung und der Prüfung durch die Pflegekasse ab.

All deine Daten werden verschlüsselt, zweckgebunden und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. 

Nach dem Absenden des Formulars übertragen wir deinen Antrag umgehend per E-Mail, Fax oder Schnittstelle an die zuständige Pflegekasse.  Anschließend nimmt die Pflegekasse oder der beauftragte Leistungserbringer Kontakt mit dir auf. 

Du hast Fragen, schau gerne in unserem Ratgeber vorbei, Dort findest du umfassende Artikel zu den wichtigsten Pflege Themen. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, kannst du uns über das Kontaktformular auf unserer Webseite erreichen oder dich kostenfrei ein Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte in deiner Region wenden.

Unseren Antragsservice bieten wir für dich komplett kostenfrei an, da unser Ziel ist Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen im Pflegealltag zu entlasten. Wir wissen, dass es nicht einfach ist in der ohnehin stressigen Pflegesituation Zeit zu finden, sich durch die komplizierten Vorgänge der Pflegekassen zu kämpfen und wollen genau dort entlasten!

Wir finanzieren uns ausschließlich über unsere Leistungen wie den Hausnotruf oder die Pflegebox, deren Kosten von der Pflegekasse getragen werden. Du kannst uns also aktiv unterstützen, indem du deine Leistungen über unsere Seite beantragst.

Deine Anträge werden von uns per Mail, Fax oder Schnittstelle direkt nach Abschluss des Formulars an deine Pflegekasse übermittelt, sodass keine Zeit bei der Bearbeitung verloren geht und du so schnell wie möglich deine Pflegeleistungen erhältst.

Nein, eine nachträgliche Bearbeitung deiner Anträge ist nicht möglich, da wir die Daten sofort digital an deine Pflegekasse übertragen.

Pflegegrad Antrag

Einen Pflegegrad können Menschen beantragen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens sechs Monate eingeschränkt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einschränkungen körperliche, geistige oder psychische Ursachen haben.

Auch Angehörige oder bevollmächtigte Personen können den Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person stellen.

Nein. Auch bei vergleichsweise geringen Einschränkungen kann Pflegegrad 1 festgestellt werden. Typische Anzeichen sind beispielsweise Schwierigkeiten bei der Körperpflege, der Mobilität, der Medikamenteneinnahme, der Orientierung oder der selbstständigen Haushaltsführung.

Ja. Bei der Begutachtung werden nicht nur körperliche Einschränkungen berücksichtigt. Auch Demenz, psychische Erkrankungen, Orientierungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Probleme bei der Alltagsgestaltung sind für die Feststellung eines Pflegegrades relevant.

Pflegeleistungen werden grundsätzlich ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, da du rückwirkend Leistungen ab dem Datum der Antragsstellung erhalten kannst.

Eine rückwirkende Bewilligung für Zeiträume vor der Antragstellung ist nicht möglich. Maßgeblich für den Leistungsanspruch ist das Datum, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht.

Für die erste Antragstellung über unser online Formular reichen zunächst die persönlichen Daten und Angaben zur Pflegeversicherung aus. Für die spätere Begutachtung können insbesondere folgende Unterlagen hilfreich sein:

  • aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte
  • Medikamentenpläne
  • Diagnosen und Therapieberichte
  • Pflegedokumentationen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Vollmachten oder Betreuungsnachweise
  • Aufzeichnungen über den täglichen Unterstützungsbedarf

Ja, sofern du hierzu berechtigt bist. Dies kann beispielsweise durch eine Vollmacht, eine gesetzliche Betreuung oder als vertretungsberechtigte Person erfolgen. Die pflegebedürftige Person sollte der Antragstellung grundsätzlich zustimmen, sofern sie dazu in der Lage ist.

Nach Eingang deines Antrags leiten wir die Informationen sofort an deine Pflegekasse weiter.  Diese meldet sich bezüglich offener Fragen und des Begutachtungstermins durch den Medizinischen Dienst bei dir.  Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung normalerweise durch Medicproof. Anschließend entscheidet die Pflegeversicherung anhand des Gutachtens über den anerkannten Pflegegrad.

Bei der Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann. Im Mittelpunkt stehen unter anderem:

  • Mobilität
  • geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit Krankheiten und Therapien
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

Die Gutachterin oder der Gutachter stellt Fragen und lässt sich typische Alltagssituationen schildern. Die Besuche finden in der Regel beim Betroffenen Zuhause statt.

Ja, es empfiehlt sich eine Begleitperson, die Teil des Pflegealltags ist, zum Begutachtungstermin mitzunehmen. Angehörige oder Pflegepersonen können wichtige Informationen ergänzen und den tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag beschreiben.

Hilfreich ist es, vor dem Termin über mehrere Tage in Form eines Pflegetagebuchs zu notieren, wobei, wie oft und wie lange Unterstützung benötigt wird. Beschreib nicht nur außergewöhnlich schlechte Tage, aber auch nicht ausschließlich besonders gute Tage.

Dokumentiert werden sollten beispielsweise Hilfen beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang, bei der Medikamenteneinnahme, Orientierung oder Haushaltsführung.

Wichtig nenne immer konkrete Beispiele und keine allgemeinen Aussagen wie braucht Hilfe beim Waschen.

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für einen Antrag auf Pflegegrad beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage. Für bestimmte dringende Situationen gelten kürzere Fristen. In begründeten Ausnahmefällen kann sich das Verfahren verlängern.

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden. Prüf dafür zunächst das Pflegegutachten und vergleich die dortigen Angaben mit der tatsächlichen Alltagssituation.

Gibt es offensichtliche Fehler? Wurden bestimmte Situationen nicht berücksichtigt? Wurden die Punkte korrekt zusammengerechnet?

Du kannst innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich begründeten Widerspruch bei deiner Pflegekasse einlegen. Du kannst zunächst innerhalb der Frist einen allgemeinen Widerspruch per Mail versenden und ankündigen, dass die Begründung nachgereicht wird, um mehr Zeit für die Beschaffung von belegen zu haben.

Ist die Frist verstrichen, kann das Urteil nicht mehr angefochten werden.

Ja. Ein neuer Antrag ist grundsätzlich 6 Monate nach dem letzten Antrag möglich. Sollte sich der Gesundheitszustand oder der Unterstützungsbedarf akut verschlimmert haben, kann bereits früher ein neuer Antrag eingereicht werden. Ist der ursprüngliche Bescheid möglicherweise fehlerhaft, sollte jedoch zunächst die Widerspruchsmöglichkeit geprüft werden.

Höherstufung

Eine Höherstufung sollte beantragt werden, wenn der Hilfebedarf dauerhaft zugenommen hat. Hinweise können beispielsweise sein:

  • häufigere Hilfe bei der Körperpflege
  • zunehmende Probleme beim Gehen oder Aufstehen
  • häufigere Stürze
  • Verschlechterung einer Demenz
  • neue Inkontinenz
  • höherer Betreuungsbedarf
  • zusätzliche Medikamenten- oder Behandlungsmaßnahmen
  • stärkere nächtliche Unterstützung

In der Regel ja. Der Medizinische Dienst oder bei Privatversicherten Medicproof prüft erneut, wie stark die Selbstständigkeit aktuell beeinträchtigt ist. Teilweise fordert die Pflegekasse aber auch nur Belege des verschlechterten Zustandes an oder lässt statt des vor Ort Besuchs nur eine telefonische Begutachtung durchführen.

Grundsätzlich wird die gesamte aktuelle Pflegesituation überprüft. Stellt die Pflegekasse fest, dass die Voraussetzungen des bisherigen Pflegegrades nicht mehr vorliegen, kann theoretisch auch eine Herabstufung geprüft werden. Vor einer solchen Entscheidung bestehen jedoch Anhörungs- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten.

Wird ein höherer Pflegegrad bewilligt, gelten die höheren Leistungen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen bereits zu diesem Zeitpunkt erfüllt wurden.

Hausnotruf

Ein Hausnotruf eignet sich insbesondere für Menschen, die allein leben oder zeitweise allein sind und bei einem Sturz oder medizinischen Notfall möglicherweise kein Telefon erreichen können.

Er kann beispielsweise bei eingeschränkter Mobilität, erhöhtem Sturzrisiko, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, Diabetes oder anderen gesundheitlichen Risiken sinnvoll sein.

Ein Hausnotruf kann als technisches Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse mit 27€ monatlich bezuschusst werden -  was die kompletten Kosten für einen Hausnotruf für Zuhause abdeckt. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad und eine individuelle Notwendigkeit. Die Kostenübernahme muss grundsätzlich vorher beantragt und von der Pflegekasse genehmigt werden. Darum kümmern wir uns für dich!

Ja, bereits ab Pflegegrad 1 kann ein Hausnotruf von der Pflegekasse bezuschusst werden, insofern die anderen Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sein. 

Eine Kostenübernahme kommt insbesondere infrage, wenn die pflegebedürftige Person:

  • über weite Teile des Tages allein lebt oder regelmäßig allein ist,
  • in einer Notsituation voraussichtlich nicht selbstständig Hilfe rufen kann,
  • aufgrund ihres Gesundheitszustands jederzeit mit einem Notfall rechnen muss,
  • mit einem Hausnotruf weiterhin sicherer zu Hause leben kann.

Die Pflegekasse entscheidet immer anhand der individuellen Situation, weshalb diese Kriterien nicht in Stein gemeißelt sind, aber die wichtigsten Sachverhalte wiedergeben.

Für die Beantragung des Hausnotrufs ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Medizinische Unterlagen können jedoch hilfreich sein, um die Notwendigkeit bei der Pflegekasse zu begründen, sollte der Kostenübernahmeantrag nicht sofort genehmigt werden.

Die Grundversorgung kann vollständig von der Pflegekasse übernommen werden und umfasst beim Hausnotruf ein Hausnotrufgerät für Zuhause, einen tragbaren Funksender, die Verbindung zu einer 24/7 erreichbaren Notrufzentrale, die Entgegennahme von Notrufen sowie die Einleitung der vereinbarten Hilfsmaßnahmen nach Auslösen des Alarms.

Folgende Zusatzleistungen sind nicht vom 27€ Zuschuss der Pflegekasse abgedeckt und müssen selbst gezahlt werden:

  • Schlüsselhinterlegung
  • Vor Ort Bereitschaftsdienst
  • Sturzsensoren
  • mobile Notrufgeräte
  • GPS-Ortung
  • zusätzliche Funksender
  • besondere Service- oder Komfortpakete

Vor Vertragsabschluss wird dir transparent erklärt, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden und welche privat zu zahlen sind.

Die Notrufgeräte unseres Partners SHS funktionieren alle komplett ohne Festnetzanschluss über eine integrierte Sim Karte und benötigen lediglich eine konstante Stromversorgung über die Steckdose.

Der Knopfdruck alarmiert nicht sofort einen Rettungsdienst oder Angehörige sondern verbindet dich zunächst mit unserer Notrufzentrale. Dort teilst du einfach mit, dass es sich um einen Fehlalarm handelt und hast mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen .Wichtig: reagiere auf die Frage der Notrufzentrale - andernfalls wird von einer Bewusstlosigkeit oder schlimmerem ausgegangen, wodurch ein Rettungsdienst informiert werden muss.

Pflegemittel-Box

Hierbei handelt es sich um Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Einmallätzchen
  • Fingerlinge
  • medizinische Gesichtsmasken
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 1 zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat kostenfrei erhalten. Voraussetzung ist, dass die Produkte für die häusliche Pflege benötigt werden und der Antrag auf Kostenübernahme von der Pflegekasse genehmigt wurde.

Ein Anspruch besteht grundsätzlich, wenn:

  • mindestens Pflegegrad 1 vorliegt
  • die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im häuslichen Umfeld lebt
  • die Pflege zumindest teilweise durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen erfolgt
  • die Pflegehilfsmittel tatsächlich für die Pflege benötigt werden

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt im Rahmen des gesetzlichen Höchstbetrags von 42€ pro Monat grundsätzlich keine Zuzahlung an. 

Die Zusammenstellung sollte sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Es müssen nicht jeden Monat dieselben Produkte oder Mengen bestellt werden, sondern der Inhalt kann flexibel angepasst werden.

Du hast weitere Fragen?

Nimm Kontakt zu uns auf!

Unser Kundenservice Team wird sich so schnell es geht bei dir melden, um dir weiter zu helfen.